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Sofortige Mobilität für unverschuldete Schadenfälle
Muss ein Fahrzeug nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall in die Werkstatt oder liegt ein Totalschaden vor, ist STARCAR die richtige Wahl. Außerdem helfen wir dabei, die STARCAR-Mietwagenkosten im In- und Ausland mit der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung der verursachenden Person abzuwickeln.
Telefonisch jederzeit erreichbar unter:
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, werden folgende Informationen benötigt:
* Wir übernehmen deine Vollkasko-Selbstbeteiligung für unsere CDW/Haftungsbeschränkung. Wenn keine Vollkasko besteht, ist die Selbstbeteiligung der CDW/Haftungsbeschränkung auf 1.000,- € reduziert.
Unser STARCAR-WhatsApp-Service ist von 8:00 bis 13:00 Uhr erreichbar. Unter dem Stichwort „Unfallersatz“ kann der Wunschmietwagen reserviert werden, zudem können Bilder und PDF-Dateien gesendet und Fragen gestellt werden.
Jeder Unfall ist anders und stressig. Geschädigte haben Rechte und Pflichten, die sie teilweise nicht kennen. Unsere Fachabteilung berät gerne von 8-16 Uhr zu deinem Fall unter 040 / 65 44 11 9010.
Werden Ersatzansprüche an uns abgetreten, reguliert die gegnerische Versicherung direkt an STARCAR.
Hinweis: Der Anspruch wird von der Versicherung geprüft und kann teilweise abgelehnt werden, daher werden STARCAR-Kund*innen nicht automatisch durch unsere Abtretung von der Zahlungspflicht befreit.
Geschädigte haben die Möglichkeit, die Mietwagenkosten bei der Versicherung der verursachenden Person einzuklagen, daher empfehlen wir immer die Beratung durch eine*n Fachanwält*in für Verkehrsrecht. Wir helfen dabei gerne mit unserer Fachberatung weiter.