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Unfallersatz-Mietwagen

Sofortige Mobilität für unverschuldete Schadenfälle

Muss ein Fahrzeug nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall in die Werkstatt oder liegt ein Totalschaden vor, ist STARCAR die richtige Wahl. Außerdem helfen wir dabei, die STARCAR-Mietwagenkosten im In- und Ausland mit der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung der verursachenden Person abzuwickeln.

Unser Notdienst steht 24/7 bereit

Telefonisch jederzeit erreichbar unter:

Vorteile von STARCAR-Unfallersatz

  • Große Neuwagen-Fahrzeugauswahl auch an Sonderfahrzeugen
  • CDW/Haftungsbeschränkung identisch mit dem eigenen Fahrzeug
  • Sofortige Anmietung, flexible Laufzeit, auch mit Zustellung
  • Nach Abtretung: direkte Abrechnung mit der Versicherung
  • Individuelle Beratung durch unsere erfahrene Fachabteilung

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, werden folgende Informationen benötigt: 

  • Datum des Unfalltages
  • Kennzeichen des verursachenden Fahrzeugs
  • Daten von deinem Fahrzeugscheins
  • Sofern vorhanden: Unfall-Gutachten
  • Sofern vorhanden: Höhe der Selbstbeteiligung bei der Vollkasko*


* Wir übernehmen deine Vollkasko-Selbstbeteiligung für unsere CDW/Haftungsbeschränkung. Wenn keine Vollkasko besteht, ist die Selbstbeteiligung der CDW/Haftungsbeschränkung auf 1.000,- € reduziert.

Schreibe uns bei WhatsApp

Unser STARCAR-WhatsApp-Service ist von 8:00 bis 13:00 Uhr erreichbar. Unter dem Stichwort „Unfallersatz“ kann der Wunschmietwagen reserviert werden, zudem können Bilder und PDF-Dateien gesendet und Fragen gestellt werden.

Wichtige Hinweise zum Unfallersatzfahrzeug

Wir beraten!

Jeder Unfall ist anders und stressig. Geschädigte haben Rechte und Pflichten, die sie teilweise nicht kennen.​ Unsere Fachabteilung berät gerne von 8-16 Uhr zu deinem Fall unter ​040 / 65 44 11 9010.

Wir wickeln ab!

Werden Ersatzansprüche an uns abgetreten, reguliert die gegnerische Versicherung direkt an STARCAR. 

Hinweis: Der Anspruch wird von der Versicherung geprüft und kann teilweise abgelehnt werden, daher werden STARCAR-Kund*innen nicht automatisch durch unsere Abtretung von der Zahlungspflicht befreit.

Wir verhelfen zum Recht!

Geschädigte haben die Möglichkeit, die Mietwagenkosten bei der Versicherung der verursachenden Person einzuklagen, daher empfehlen wir immer die Beratung durch eine*n Fachanwält*in für Verkehrsrecht. Wir helfen dabei gerne mit unserer Fachberatung weiter.